Ulrich Dilchert, ZDK, Geschäftsführer Abt. Recht, Steuern, Tarife, Bonn
Tanja Brüggemann, Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, Köln
5. Fachtagung Geldwäscheprävention im Automobilhandel
Geldwäscheprävention im Automobilhandel stellt ein Thema dar, das uns alle betrifft. Wir handeln schließlich mit „hochwertigen Gütern“. Unsere Branche unternimmt nicht nur deshalb alle Anstrengungen, den Gefahren, zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, zu begegnen.
Kriegsereignisse zwingen uns dazu Embargomaßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Das Gesetz verlangt von allen Mitgliedsunternehmen, gewohnte und bewährte Abläufe zu verändern. Es verlangt von unseren Mitarbeitern, sich intensiv mit der komplexen Thematik auseinanderzusetzen und interne Verfahren kritisch zu hinterfragen.
Der ZDK unterstützt seit vielen Jahren die Mitgliedsunternehmen, diese Prozesse transparent und umsetzbar zu gestalten – sei es durch die Publikation von Merkblättern oder durch die gemeinsam mit der TAK und der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention durchgeführten Schulungen.
Wie bereits in den vergangenen Jahren haben wir mit Hilfe von Experten aus der automobilen Praxis und den Polizei- und Zollbehörden Lösungswege zur Umsetzung des Gesetzes in Ihren Betrieben aufgezeigt.
Programm
Frau Sander, Herr Lehnert, Geldwäscheaufsicht /-prävention für den
Nicht-Finanzsektor in der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Herr Markus Metzler, Verwaltungsleiter HEISTERGRUPPE und Herr Andreas Glotz, Deutsche
Gesellschaft für Geldwäscheprävention
Frau Renate Kremer, Fachgebietsleiterin, Senior Analyst Financial Intelligence Unit
Nils Gerhardt, Bereich Grundsatzfragen des baren Zahlungsverkehrs, Deutsche Bundesbank,
Frankfurt a. M.
Herr Dr. Andreas Raschke, Staatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt - Eingreifreserve
Herr Carlo Ulbrich, CSO Nect GmbH, Herr Andreas Glotz, Deutsche Gesellschaft für
Geldwäscheprävention mbH
Moderation der Veranstaltung Ulrich Dilchert und Tanja Brüggemann
Jeder Teilnehmer erhält zum Abschluss der Veranstaltung einen Fortbildungsnachweis.
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Dienstag, 17. Mai 2022, 10:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
Die Veranstaltung wird in Form einer Hybridveranstaltung stattfinden. Dies bedeutet, dass ein Teil der Teilnehmer vor Ort sein und der andere Teil sich digital zuschalten wird. Bitte beachten: Die Plätze sind begrenzt. Den Zugang zur Onlineübertragung erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung. Sie benötigen: Computer oder Laptop und Internetverbindung.
Bitte kreuzen Sie in der Anmeldung an, ob Sie in Präsenz oder Online teilnehmen möchten.
GS1 Germany GmbH, Knowledge Center
Maarweg 133 – 50825 Köln, Postfach 30 02 51 – 50772 Köln
Tel.: +49 221 94714- 0, Konfernzraum „New York“ (3. OG)
So finden Sie zu uns
• Anfahrt über Stolberger Str. 108 a, 50933 Köln
• Parkmöglichkeiten sind am Haus vorhanden
• 325,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer oder 386,75 € inklusive Mehrwertsteuer pro Person für Mitglieder der Organisation des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes und Behördenvertreter
• 525,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer oder 624,75 € inklusive Mehrwertsteuer pro Person für Nichtmitglieder
Veranstalter
Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes e.V (ZDK) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft
für Geldwäscheprävention GmbH und der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK)
Organisation
Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK), Franz-Lohe-Str. 19, 53129 Bonn
Ansprechpartnerin
Katrin Kohl; Telefon: 0228/9127-216, Telefax: 0228/9127-6216, E-Mail: kohl@tak.de
3G Nachweispflicht mit Personalausweis. Anmeldeschluss ist der 02.05.2022. Tagungsanmeldungen können bis zu diesem Termin kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Selbstverständlich kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.