Training Ihrer Mitarbeiter als Inhouse-Seminar
Einbindung und korrekte Umsetzung der Pflichten durch ihre Mitarbeiter
Sie sind ein nach § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtetes Unternehmen und unterliegen somit der Erfüllung der darin erhaltenen Pflichten. Kennen alle Mitarbeiter im Vertrieb, im Verkauf, in der Buchhaltung oder im Kassenbereich die Gefahren der Geldwäsche? Kennen alle Mandatsträger die Voraussetzungen zur Geldwäscheprävention?
Im Rahmen des eigenen Risikomanagements, zur Vermeidung von Reputationsschäden und rechtlicher Konsequenzen sollten sich Verpflichtete der gesetzlichen Vorschriften bewusst sein und unbedingt die Einbindung und korrekte Umsetzung der Pflichten durch ihre Mitarbeiter sicherstellen. Die Pflichten nach dem sogenannten Geldwäschegesetz erfordern, dass nicht nur die Unternehmensleitung, sondern vor allem auch die ausführenden Mitarbeiter, die im täglichen Kontakt mit den Kunden und monetärer Transaktionen (bar und unbar) stehen, entsprechend unterrichtet sind. Dies bezieht sich sowohl auf die Erkennung geldwäscherelevanter Sachverhalte als auch auf den richtigen Umgang mit potentiellen geldwäscherelevanten Risiken und Typologien. Den Mitarbeitern sind neben dem Pflichtenkatalog die sich daraus abzuleitenden Maßnahmen zu vermitteln.
Das Seminar verfolgt darüber hinaus das Ziel, die notwendige Erfüllung der Pflichten in die Beratungsprozesse und Verkaufsgespräche einzubinden, und es den Mitarbeitern somit zu ermöglichen, sich auf das eigentliche Kerngeschäft zu konzentrieren.
Detaillierte Informationen
- Was bedeutet Geldwäsche?
- Bedeutung der Geldwäsche in Ihrer Branche
- Praxisfälle, Verdachtsmeldungen
- Darstellung der Präventionspflichten/Aufsicht durch Ordnungsbehörden
- Vorgehen, Konsequenzen
- Spezifische Präventionsmaßnahmen nach Größe und Ausrichtung Ihres Unternehmens
- Geldwäscheprävention im Beratungsgespräch
Zum Qualifizierungsangebot der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention zählen unterschiedlichste Schulungsmaßnahmen, mit denen Sie und die Mitarbeiter Ihres Unternehmens die erforderlichen Kompetenzen erwerben können. Unsere jeweils auf den spezifischen Bedarf angepassten Schulungen vermitteln genau das in Ihrer Branche erforderliche Wissen. Der zeitliche Umfang der Trainingsinhalte wird dabei auf Ihren konkreten Bedarf und nach Ihren Wünschen angepasst.
Unternehmensleitung und Mitarbeiter der nach § 2 Abs. 1 genannten Verpflichtetengruppen
Seminardauer: nach Absprache
Termine und Ort: nach Absprache
Referenten: Tanja Brüggemann, Andreas Glotz
Teilnahmegebühr und Anmeldung: Die Kosten richten sich nach der jeweils individuellen Ausgestaltung des Trainingskonzeptes. Bei Interesse an diesem Seminar nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.