Hinweisgeberschutzgesetz
Gesetz zum
Hinweisgeberschutz
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist da!
Es betrifft einen Großteil aller Unternehmen. Die neuen Vorgaben verpflichten dazu, Vorkehrungen zu treffen, um Hinweisgeber:innen zu schützen.
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sind ab dem 02.Juli 2023,
- Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind ab dem 17. Dezember 2023 verpflichtet, das neue Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen.
Wer soll geschützt werden?
Natürliche Personen, die im Berufsbezug Verstöße melden oder offenlegen, sogenannte hinweisgebende Personen.
Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind.
Sachkundenachweis Meldestellenbeauftragte
Onlineseminar zur Erlangung der gesetzlichen Fachkunde
Arbeitgeber haben gem. § 15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dafür Sorge zu tragen, dass die Meldestellenbeauftragten über die notwendige Fachkunde verfügen.
Dies gilt völlig unabhängig davon, mit welchem Meldekanal die interne Meldestelle betrieben wird. Wird keine Meldestelle eingerichtet und betrieben, kann das mit sehr hohen Bußgeldern (bis € 50.000,-) geahndet werden. Da die Verletzung verschiedener gesetzlicher Vorschriften auch eine Haftung der Meldestellenbeauftragten nach sich ziehen können sind Fachkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit eingegangenen Hinweisen erforderlich. Es sind Fristen zu beachten, die Kommunikation mit einem Hinweisgeber ist vertraulich zu steuern und zu organisieren, vor allem aber müssen Untersuchungs- und Folgemaßnahmen eingeleitet werden.
Arbeitgeber erhalten einen Nachweis über die Durchführung der Fachkundeschulung für die Meldestellenbeauftragten.
Themenschwerpunkte:
- Allgemeine rechtliche Grundlagen
- Wer wird geschützt?
- Was kann gemeldet werden?
- Eingangsbestätigung und Prüfungsschritte
- Bearbeitung von Hinweisen nach HinSchG
- Fristen
- Strafvorschriften/Maßnahmen
- Rückmeldungen und weitere Optionen
- Herausforderung DSGVO
Detaillierte Informationen
- Nehmen Sie bequem von Ihrem Arbeitsplatz aus teil.
- Es muss keine Software installiert werden.
- Das Seminar erreichen Sie über einen Internet-Browser (Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome).
- Zugang erhalten Sie über einen personalisierten Link der Ihnen kurz vor dem Termin zugestellt wird.
- Mindestvoraussetzung Arbeitsplatz: PC oder Mac mit Internetzugang (ab DSL 2000)
- PC-Lautsprecher oder -Kopfhörer
Mitarbeiter, die die interne Meldestelle betreuen.
Teilnehmerzahl
Max. 15 Personen
Seminardauer
240 Minuten / 4 Stunden
Referent
Rechtsanwalt Andreas Glotz
Preis (zzgl. USt. von derzeit 19%)
499,00 EUR inkl. Tagungsunterlagen, Arbeitgeberbescheinigung, 25% Rabatt für Innungsmitglieder.
Termine
02.12.2024
02.09.2024
Wie sieht ein Hinweisgebersystem aus?
Alle betroffenen Unternehmen müssen interne Meldekanäle einrichten.
Die Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH hat für Sie eine digitale Plattform erstellt, mit der Sie diesen Anforderungen gerecht werden. Und das kostengünstig, komfortabel und sowohl für den Hinweisgeber als auch für die interne Meldestelle sehr einfach und übersichtlich zu bedienen.
Ihre Vorteile
- Gesetzlich vorgeschriebene Anonymität und Vertraulichkeit werden gewährleistet.
- Dokumentation erfolgt automatisch und wird wie verlangt aufbewahrt und gespeichert.
- Kommunikationskanal zum Hinweisgeber wird gewährleistet.
- automatische Bestätigung des Meldungseingangs
- Fristerinnerung zur Bearbeitung der Meldungen
- Zugriffsrechte sind über Passwörter und Authentifizierungen gewährleistet
- 24/7 ist die digitale Lösung verfügbar
- Einfache Handhabung für den Meldenden und den Beauftragten
- Einfache und unkomplizierte Implementierung
Unser Angebot zum Launch
- Unternehmen ab 250 Mitarbeitern bieten wir eine 3-Monate-Geld-zurück-Garantie, wenn Sie mit unserem System nicht zufrieden sind
- Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeiter können bis zum Jahresende die Plattform kostenlos
Preise
STANDARD
> 50bis 249 Mitarbeiter
-
Set-Up Fee einmalig 99,00 €
-
Freie Nutzung bis Ende des Jahres – Eine Abbuchung erfolgt erst ab Januar 2024
-
Eigenes Logo
-
2 Sprachen deutsch/englisch
-
Laufzeit 3 Jahre
PREMIUM
> 50bis 249 Mitarbeiter
-
Set-Up Fee einmalig 99,00 €
-
Freie Nutzung bis Ende des Jahres – Eine Abbuchung erfolgt erst ab Januar 2024
-
Eigenes Logo
-
2 Sprachen deutsch/englisch
-
Einschl. 2 Pflichtschulungen (89,00 € p.a. Online/Person)
-
Einschl. individueller Fragebogen
-
Einschl. 1 Case-Beratung p.a.
-
Laufzeit 3 Jahre
STANDARD
> 250Mitarbeiter
-
Set-Up Fee einmalig 149,00 €
-
Innerhalb der ersten drei Monate "Geld-zurück-Garantie"
-
Eigenes Logo
-
2 Sprachen deutsch/englisch
-
Laufzeit 3 Jahre
PREMIUM
> 250Mitarbeiter
-
Set-Up Fee einmalig 149,00 €
-
Innerhalb der ersten drei Monate "Geld-zurück-Garantie"
-
Eigenes Logo
-
2 Sprachen deutsch/englisch
-
Einschl. 2 Pflichtschulungen (89,00 € p.a. Online/Person)
-
Einschl. individueller Fragebogen
-
Einschl. 1 Case-Beratung p.a.
-
Laufzeit 3 Jahre