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Hinweisgeberschutzgesetz

Dem aktuellen Vorschlag zum Hinweisgeberschutzgesetz hat der Bundestag am 11. Mai 2023 und der Bundesrat am 12. Mai 2023 zugestimmt. Das Gesetz wird nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Das Gesetz wird einen Monat nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, dies wird voraussichtlich Mitte/Ende Juni 2023 sein.

Es betrifft Unternehmen des deutschen Mittelstands. Die neuen Vorgaben werden Sie dazu verpflichten, Vorkehrungen zu treffen, um Hinweisgeber:innen zu schützen.

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick

Für wen gilt das Gesetz?

Es gilt für Unternehmen mit:

Wer soll geschützt werden?

Natürliche Personen, die im Berufsbezug Verstöße melden oder offenlegen, sogenannte hinweisgebende Personen.

Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind.

Wie kann gemeldet werden (Meldekanäle)?

Alle betroffenen Unternehmen müssen interne Meldekanäle einrichten.

Die Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH erstellt für Sie eine digitale Plattform, mit der Sie diesen Anforderungen gerecht werden. Sie ist für Sie kostengünstig und komfortabel.

Ihre Vorteile:

Was kann gemeldet werden?

Ein Hinweisgeber kann Verstöße melden. Das können sein:

Zum Beispiel:

  1. Geldwäschegesetz
  2. Vorgaben Lieferkettenschutz
  3. Vorgaben zum Arbeitsschutz
  4. Vorgaben des Datenschutzes
  5. …..